Afterlehen

Bezeichnet die Weitergabe eines Lehens durch einen Lehnsträger, auch Vasall genannt, das dieser selbst von einem Lehnsherren erhielt bzw. ein Lehen aus zweiter Hand. Als Gegenleistung erhielt der Lehnsgeber Dienst und Treue des Lehnsempfängers. Die Empfänger wurden daher auch als Unter- oder Aftervasallen bezeichnet. Sie hatten stets nur das Nutzungs-, nie das Eigentums-Recht an dem Lehen. Im romanischen Gebiet wurden Aftervasallen auch als valvasores oder vavassi betitelt.